Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2008 - L 14 R 295/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Regelaltersrente aus der deutschen Rentenversicherung unter Berücksichtigung von Beitragszeiten für eine Beschäftigung im Ghetto Tomaszow Mazowiecki von Mai 1940 bis November 1942; Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Beschäftigung in einem Ghetto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 14.08.2006 - S 18 R 218/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2008 - L 14 R 295/06
- BSG, 03.06.2009 - B 5 R 66/08 R
- BSG - B 5a R 66/08 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2008 - L 14 R 295/06
Dabei finden nach § 250 Abs. 1 SGB VI Ersatzzeiten als rentenrechtliche Zeiten allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn vor Beginn der Rente zumindest ein Beitrag wirksam entrichtet worden ist oder als wirksam entrichtet gilt; denn Ersatzzeiten sollen nur Personen zugute kommen, die bereits Beitragsleistungen erbracht haben (vgl. Niesel in Kasseler Kommentar, § 250 SGB VI RdNr. 10;… Schmidt in Kreikebohm, SGB VI, 2. Aufl., § 250 RdNr. 6; BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R).Die in § 1 ZRBG genannten Kriterien folgen vielmehr der Rechtsprechung des BSG und verdeutlichen die Trennung zur nicht versicherten Zwangsarbeit (BSG, Urteil vom 07.10.2004, Az.: B 13 RJ 59/03 R).
An diesen Voraussetzungen hat die Rechtsprechung des BSG auch nach Einführung des ZRBG festgehalten und im Übrigen klargestellt, dass auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Bedingungen nationalsozialistischer Gewaltherrschaft an der Glaubhaftmachung der Freiwilligkeit und des Bezugs eines Entgeltes, welches sich nicht in einer guten Verpflegung erschöpfen darf, festzuhalten ist (BSG, Urteil vom 07.10.2004, a.a.O.).
Allzu geringfügige Leistungen außerhalb eines Verhältnisses zur erbrachten Leistung haben keinen Entgeltcharakter mehr (BSG, Urteil vom 07.10.2004, a.a.O.).
Die bloße Gewährung freien Unterhaltes genügt insoweit ebenfalls nicht, um Versicherungspflicht begründen zu können, weil sie zur Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes führte (BSG, Urteil vom 07.10.2004, a.a.O.).
- BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2008 - L 14 R 295/06
Es kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob die Anwendung des ZRBG - wie vom Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 14.12.2006 (Az: B 4 R 29/06 R) angenommen - gemäß § 1 Abs. 1 S.2 ZRBG über dessen Wortlaut hinaus in persönlicher Hinsicht voraussetzt, dass dem Betroffenen für die geltend gemachte Beschäftigung in einem Ghetto keine Ansprüche nach dem Fremdrentengesetz - FRG - bzw. dem Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung zustehen (ohne dass eine solche Leistung tatsächlich erbracht wird).In einer Bewachung auf dem Weg von und zur Arbeit dürfte alleine eine den Zwangsaufenthalt im Ghetto aufrechterhaltende, also vor allem eine Flucht verhindernde Bewachung bei Beschäftigungen außerhalb des Ghettos zu sehen sein (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2006, B 4 R 29/06 R).
Soweit dem Urteil des BSG vom 14.12.2006 (Az.: B 4 R 29/06) zu entnehmen sein sollte, dass auch der Erhalt von Lebensmitteln, die kaum den notwendigen Lebensbedarf gedeckt haben können, als Entgelt im Sinne des ZRBG ausreicht, folgt der Senat dieser Rechtsprechung nicht.
Der Senat hat die Revision im Hinblick auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 14.12.2006 (Az.: B 4 R 29/06 R) zugelassen, da nach diesem Urteil die Anforderungen an ein ausreichendes Entgelt im Sinne des ZRBG niedriger anzusetzen sein könnten.
- BSG, 14.08.2006 - B 5 RJ 246/05 B
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2008 - L 14 R 295/06
Auch das BSG hat in seinem Beschluss vom 14.08.2006 (Az.: B 5 RJ 246/05 B) trotz der im damaligen Verfahren umfangreichen Ausführungen der dortigen Klägerbevollmächtigten keinen Anlass gesehen, der Frage der "Anspruchstheorie" im hier diskutierten Zusammenhang grundsätzliche Bedeutung beizumessen. - BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B
Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2008 - L 14 R 295/06
Dabei sind gewisse noch verbleibende Zweifel unschädlich (vgl. BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).